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Filesharing-Abmahnungen: BGH definiert zumutbare Nachforschungen durch Anschlussinhaber in Urteilsbegründung

Im Oktober fällte der Bundesgerichtshof das Urteil, dass ein Anschlussinhaber auf Rechnern von Familienmitgliedern keine Nachforschungen anstellen muss. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Urteilsbegründung dazu veröffentlicht. Christian Solmecke, Anwalt des Abgemahnten spricht von einem „Sieg und Meilenstein im Kampf gegen die Massenabmahnungen in Filesharing-Verfahren“.
Quelle: ZDNet.de – Filesharing-Abmahnungen: BGH definiert zumutbare Nachforschungen durch Anschlussinhaber in Urteilsbegründung