Ein Anschlussinhaber kann sich nicht alleine mit dem Hinweis auf ein Familienmitglied als möglichen Täter verteidigen. Der EuGH verlangt eine Abwägung zwischen den Rechten des Inhabers und dem Recht auf Schutz der Familie.
Quelle: ZDNet.de – Filesharing: EuGH stärkt Position der Rechtsinhaber