Im Fall der Fälle

Für den Streit gerüstet

Es muss ja nicht soweit kommen!


Seit Februar 2017 müssen Sie ihre Website-Besucher darüber informieren, ob Sie bereit oder nicht bereit sind, im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Eine Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, lediglich die Information über die (Nicht-) Teilnahme ist seit dem 1. Februar 2017 vorgeschrieben.

Zusätzlich für Betreiber eines Online-Shops: Seit 09.01.2016 gilt die EU-Verordnung über die Online-Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten (VO 524/2013/EU). Die OS- bzw. ODR-Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar und verpflichtet Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen über ihre Webseite an Verbraucher („B2C“) vertreiben, „in leicht zugänglicher Weise“ durch einen Link auf die OS-Plattform hinzuweisen. Die OS-Plattform wird durch die Europäische Kommission betrieben und ist unter http://ec.europa.eu/odr/ erreichbar.

Zur Sicherheit (wer weiß denn schon, was „denen“ noch so alles einfällt) binden wir Ihnen beide Textpassagen zu einem Pauschalpreis von EUR 39,– zzgl. MwSt. in Ihr Impressum ein.

Für Ihren Auftrag füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus:

    Firma

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    Telefon

    Ihre Domain/s (Pflichtfeld)

    Hiermit beauftragen wir die Ergänzung unseres Impressums um die Streischlichterklausel und die ODR-Richtlinie zum Pauschalpreis von EUR 39,-- zzgl. MwSt.

    Noch Anmerkungen?