Studie: Ransomware-Angriffe für KMU besonders gefährlich Sicherheitslücke in 3G- und 4G-Netzen gibt Nutzerstandorte preis

Mitarbeiterüberwachung: Bundesarbeitsgericht verbietet Einsatz von Keyloggern

Es bestätigt die Entscheidung der Vorinstanzen. Eine wie im vorliegenden Fall Sammlung „ins Blaue hinein“ verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Unter Umständen kann ein Keylogger jedoch erlaubt sein, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat oder schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.
Quelle: ZDNet.de – Mitarbeiterüberwachung: Bundesarbeitsgericht verbietet Einsatz von Keyloggern