Es beruft sich auf den ersten Verfassungszusatz. Die Antworten des Assistenten Alexa sollen der Meinungsfreiheit unterliegen. Ermittler wiederum erhoffen sich in einem Mordfall Details über den Tathergang.
Quelle: ZDNet.de – Mordermittlungen: Amazon verweigert Herausgabe von Echo-Audiodaten