Microsoft stellt Preview von Azure Event Grid vor Microsoft Azure Deutschland erhält C5-Testat des BSI

OLG München bestätigt Rechtmäßigkeit von Werbeblockern

Sie verstoßen nicht gegen das Wettbewerbs-, das Kartell- oder das Urheberrecht. Das Oberlandesgericht bestätigt insgesamt drei Urteile von Landgerichten zugunsten des AdBlockPlus-Anbieters Eyeo. Nutzer können zumindest im Fall der Kläger sogar von einem Einverständnis zum Blockieren von Werbung ausgehen.
Quelle: ZDNet.de – OLG München bestätigt Rechtmäßigkeit von Werbeblockern