Das Gericht begründet die Klarnamenpflicht mit einer „Hemmschwelle“ für rechtswidrige Postings. Ähnlich begründet auch Facebook den Zwang zu echten Namen in seinen Nutzungsbedingungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ZDNet.de – OLG München: Facebook setzt sich im Streit um die Klarnamenpflicht durch