Online-Portale mit gewerblichen Nutzern können einem Urteil des Landgerichts München zufolge einen ausländischen Gerichtsstand vereinbaren. Eine Gaststättenbetreiberin hatte gegen ein Hotelbewertungsportal geklagt und müsste ihre Forderungen nun in den USA durchsetzen.
Quelle: ZDNet.de – Online-Portale: für gewerbliche Kunden ist ausländischer Gerichtsstand vereinbar