Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs übergibt den Fall an das europäische Gericht. Kläger ist die französische Datenschutzbehörde CNIL. Sie beharrt bereits seit September 2015 auf einer weltweiten Anwendung des Rechts auf Vergessenwerden.
Quelle: ZDNet.de – Reichweite des „Rechts auf Vergessenwerden“ beschäftigt EuGH