EU-Datenschutz-Grundverordnung: Bundeskabinett stimmt Entwurf zur Anpassung zu Samsung Galaxy A5 (2017) und Galaxy A3 (2017) sind ab sofort vorbestellbar

„Roaming zu Inlandspreisen“: EU legt Preisobergrenzen fest

Ab 15. Juni 2017 sollen Verbraucher ihre Mobilgeräte bei vorübergehenden Reisen in andere EU-Länder zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Überschreiten sie vertragliche Nutzungsgrenzen, dürfen Roaming-Aufschläge Preisobergrenzen nicht überschreiten.
Quelle: ZDNet.de – „Roaming zu Inlandspreisen“: EU legt Preisobergrenzen fest