Die Berufungsentscheidung ergeht zu Klauseln in einer 2011 verwendeten Datenschutzrichtlinie. Wortgleiche und ähnliche Formulierungen verwendet der iPhone-Hersteller jedoch noch immer in den Datenschutzbestimmungen des Apple-Shops.
Quelle: ZDNet.de – Urteil: Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig