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Gerichtsurteil: E-Mail-Dienst Posteo muss für Strafverfolger IP-Adressen speichern

Das Unternehmen erfasst die Adressen jedoch gar nicht. Sein System ist technisch so gestaltet, dass es ohne die IP-Adressen seiner Kunden auskommt. Das Bundesverfassungsgericht sieht Posteo indes in der Pflicht, IP-Adressen auf Anordnung eines Gerichts zu erfassen und an Ermittler zu übermitteln.
Quelle: ZDNet.de – Gerichtsurteil: E-Mail-Dienst Posteo muss für Strafverfolger IP-Adressen speichern