Das Abkommen räumt nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union den US-Gesetzen Vorrang ein. Ein Austausch ist aber weiterhin nach den Standardvertragsklauseln möglich. Das verneint zumindest der Aktivist und Beschwerdeführer Max Schrems.
Quelle: ZDNet.de – Datenschutzabkommen Privacy Shield scheitert vor EU-Gerichtshof