Das Gericht räumt dem Schutz der Privatsphäre gemäß der Charta der Grundrechte der EU einen höheren Stellenwert ein. Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung hält das Gericht bei Bedrohungen der Nationalen Sicherheit für möglich.
Quelle: ZDNet.de – EuGH: Kampf gegen Verbrechen rechtfertigt keine Vorratsdatenspeicherung