Die Wettbewerbshüter nehmen sich zwei Klauseln der Nutzungsbedingungen vor. Darin untersagt PayPal die Weitergabe „höherer“ Zahlungsgebühren für PayPal an Kunden.
Quelle: ZDNet.de – Behinderung von Wettbewerbern: Bundeskartellamt geht gegen PayPal vor