Apples Praxis entspricht nicht dänischem Recht. Das schreibt einen Austausch gegen Neuware vor. Refurbished-Geräte erzielen dem Urteil zufolge unter Umständen geringere Preise auf dem Gebrauchtmarkt. Apple sieht die aufgearbeiteten Geräte jedoch als neuwertig an.
Quelle: ZDNet.de – Dänisches Gericht untersagt Austausch defekter iPhones gegen Refurbished-Geräte