Er wägt zwischen dem Recht auf Vergessenwerden und anderen Rechten wie dem freien Zugang zu Informationen ab. Google betont, dass die derzeitige Lösung beanstandete Ergebnisse für 99 Prozent der EU-Bürger sperrt. Die französischen Datenschützer beharren indes auf einer weltweiten Löschung.
Quelle: ZDNet.de – EU-Generalanwalt: Google darf Recht auf Vergessenwerden auf EU beschränken