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EuGH: Recht auf Vergessenwerden gilt nicht weltweit

Der Gerichtshof lehnt eine generelle Auslistung von Suchergebnissen in allen Versionen einer Suchmaschine ab. In Einzelfällen kann ein nationale Behörde dies aber anweisen. Google muss zudem Maßnahmen ergreifen, die zuverlässig eine Umgehung des Rechts auf Vergessenwerden verhindern.
Quelle: ZDNet.de – EuGH: Recht auf Vergessenwerden gilt nicht weltweit