Nutzer dürfen Ansprüche gegen Facebook nicht an Max Schrems abtreten. Der Europäische Gerichtshof macht aber mit dem Urteil den Weg für die Klage des Aktivisten gegen das soziale Netz vor einem Gericht in Wien.
Quelle: ZDNet.de – EuGH weist Sammelklage gegen Facebook endgültig zurück