Nur mit freiwilliger Einwilligung darf der Konzern Daten von WhatsApp und Instagram dem Facebook-Konto zuordnen. Da Facebook marktbeherrschend ist, darf es die Nutzung nicht vom Einverständnis mit seinen Datenpraktiken abhängig machen.
Quelle: ZDNet.de – Facebook: Bundeskartellamt untersagt Zusammenführung von Nutzerdaten