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Geheimhaltung des Tor-Browser-Hacks: Keine Anklage gegen Kinderporno-Website

Ohne Offenlegung der Lücke im Tor-Browser kann die Anklage den Prozess offenbar nicht gewinnen. Das US-Justizministerium ist aber nicht bereit, Details der Schwachstelle preiszugeben. Die Staatsanwaltschaft hofft, dass Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt neu eröffnen zu können.
Quelle: ZDNet.de – Geheimhaltung des Tor-Browser-Hacks: Keine Anklage gegen Kinderporno-Website