Eine Instagram-Influencerin erzielt einen Teilerfolg im Berufungsverfahren. Das Kammergericht Berlin sieht nicht jeden Link zu einem Produktanbieter als Schleichwerbung an. Auch Berichte über Modetrends könnten redaktionell und meinungsbildend sein.
Quelle: ZDNet.de – Gerichtsurteil: Verlinkungen zwischen Meinungsfreiheit und Werbung