Die Klage der Eltern eines verstorbenen 15-jährigen Mädchens wurde vom Kammergericht Berlin abgewiesen. Ihm zufolge stehen E-Mails und Chat-Protokolle, die auf einem Server im Internet liegen, unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses.
Quelle: ZDNet.de – Urteil: Eltern erhalten keinen Zugriff auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter