Die Kölner Richter lehnen einen Eilantrag der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur ab. Durch die Ausgestaltung des Streamingdienstes sehen sie Netzneutralität und europäische Roaming-Regelungen verletzt.
Quelle: ZDNet.de – Verwaltungsgericht erklärt StreamOn der Telekom für rechtswidirg